Allgemeine Geschäftsbedingungen
24translate AGB
Im Folgenden finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der 24translate GmbH mit Sitz in St. Gallen.
Stand November 2019
§ 1 GELTUNGBEREICH UND VERBINDLICHKEIT
24translate GmbH mit Sitz in St. Gallen (nachfolgend «24translate») betreibt einen direkten Fachübersetzungsservice, der über das Internet zur Verfügung steht. Die Übersetzungsdienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») werden nicht nur von 24translate selbst vorgenommen, sondern auch von den von ihr beauftragten unabhängigen geprüften Fachübersetzern. Die Vertragsbeziehung besteht aber ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und 24translate.
24translate erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»). Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere diejenigen eines Auftraggebers, sowie Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, soweit sie von 24translate ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind. Stillschweigen von 24translate gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung zu dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese AGB gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, wenn 24translate nicht auf andere Geschäftsbedingungen verweist.
24translate ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Es sind dabei die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.
Nicht in den Geltungsbereich dieser AGB fallen Dienstleistungen ausserhalb des Leistungsumfangs der Übersetzungsdienstleistungen. Dazu gehören insbesondere: Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. Solche Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Basierend auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen generiert 24translate ein elektronisches Angebot, welches der Kunde in der Folge mittels Button […] annehmen oder ablehnen kann.
Das von 24translate elektronisch generierte Angebot ist grundsätzlich verbindlich. 24translate ist jedoch ausdrücklich berechtigt, auch nach erfolgter Annahme des Angebots durch den Kunden den Preis der Übersetzung dem tatsächlichen Umfang des Dokuments anzupassen (gemäss den aktuellen Preisen von 24translate), wenn die automatische Erfassung des zu übersetzenden Textumfangs nicht ausreichend genau erfolgen konnte, da bspw. der zu übersetzende Text Textfelder enthält, die von der Erfassungssoftware nicht als zu übersetzender Text anerkannt werden oder ein Format verwendet wird, dass online nicht in allen Fällen genau richtig ausgezählt werden kann, wie zum Beispiel das .pdf-, .pptx- oder .xlsx-Format.
Der Vertrag zwischen 24translate und dem Kunden kommt mit der Annahmeerklärung durch den Kunden zustande. Die anschliessende E-Mail, mit welcher 24translate den Auftrag bestätigt, hat nur informativen Charakter.
§ 3 LIEFERTERMINE
Mit dem Zustandekommen des Vertrages beginnt die vertragliche Lieferfrist zu laufen. Die im Angebot angegebene Lieferfrist bezieht sich immer auf Arbeitstage. Werden Aufträge ausserhalb der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 19:00 Uhr) oder an einem im Kanton St. Gallen geltenden Feiertag aufgegebenen, beginnt die Lieferfrist am folgenden Arbeitstag zu laufen. Die vertraglichen Lieferzeiten beziehen sich auf 200 Zeilen pro Arbeitstag. Aufträge, die 200 Zeilen pro Arbeitstag überschreiten, werden automatisch als Expressaufträge behandelt.
24translate übernimmt keine Gewähr, dass die Übersetzung zum angegebenen Liefertermin verfügbar ist. Angaben über den Liefertermin sind unverbindlich. Kann der vom Auftraggeber gewünschte Liefertermin seitens 24translate nicht eingehalten werden, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelche Schäden geltend zu machen.
§ 4 LEISTUNGSUMFANG
Mit dem Zustandekommen des Vertrages beginnt 24translate mit der Bearbeitung der Übersetzung. Vorbehalten bleibt § 9 Abs. 2 dieser AGB (Vorauszahlung).
24translate verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäss und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmassstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmassstäben gemäss § 4.2 vorstehend wie allgemein üblich übersetzt.
Übersetzt werden ausschliesslich Texte. Enthält der zu übersetzende Text Bilder, werden diese nicht übersetzt.
24translate ist berechtigt, Aufträge zurückzuweisen. Eine Zurückweisung kann insbesondere bei Texten mit strafbarem oder sittenwidrigem Inhalt, oder wenn die Bearbeitung aus anderen Gründen unzumutbar ist, erfolgen.
Eine Bearbeitung kann insbesondere dann unzumutbar sein, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. 24translate wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis nicht zu bezahlen, Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Über eine Zurückweisung informiert 24translate den Auftraggeber unverzüglich nach dem Vertragsschluss.
§ 5 ABLIEFERUNG
Der übersetzte Text wird dem Auftraggeber direkt per E-Mail zugestellt. Wünscht der Auftraggeber anstelle einer Zustellung per E-Mail eine Bereitstellung zum Download auf dem Server von 24translate, wird der Auftraggeber per E-Mail auf die Fertigstellung des Auftrags und die entsprechende Speicheradresse zum Downloaden hingewiesen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Download sofort nach Bekanntgabe der Fertigstellung erfolgt.
Anderweitige Versandformen, z.B. per Post erfolgen nur aufgrund separater ausdrücklicher Vereinbarung, beispielsweise bei beglaubigten Dokumenten.
24translate kann die Zustellung des übersetzten Texts per E-Mail bzw. die Bereitstellung zum Download von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises abhängig machen.
24translate trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zum Zeitpunkt, in dem die E-Mail mit dem übersetzten Text an den Auftraggeber verschickt wird. Erfolgt anstelle einer Zustellung per E-Mail eine Bereitstellung zum Download, so trägt 24translate die Gefahr des Datenverlustes bis zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber den erstmaligen Download startet.
Für den Übertragungsvorgang per Download auf die eigene Festplatte/Cache-Speicher ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und stellt 24translate insofern von jeder Haftung frei. Soweit andere Versandformen (z.B. Post, E-Mail) zur Anwendung kommen, geht die Gefahr mit Übergabe der Übersetzung an den Beförderer über.
§ 6 PRÜFUNGS- UND RÜGEPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS / GEWÄHRLEISTUNG FÜR MÄNGEL
Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich, spätestens aber innert 5 Tagen, nach Erhalt per E-Mail bzw. nach erstmaligem Download, auf allfällige Mängel hin zu prüfen (Prüfpflicht) und 24translate allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Nimmt der Auftraggeber die Prüf- und Rügepflicht nicht innert der festgesetzten Frist von 5 Tagen wahr, gilt die von 24translate erbrachte Leistung als genehmigt und die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers als verwirkt. Innerhalb der Verjährungsfrist später auftretende Mängel (versteckte Mängel) sind 24translate unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
24translate leistet Gewähr, dass die Übersetzung nicht mangelhaft ist. Eine Übersetzung ist mangelhaft, wenn sie nicht den mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Ist die Übersetzung mangelhaft und hat der Auftraggeber den Mangel rechtzeitig gerügt, so hat er Anspruch auf Nachbesserung der Übersetzung durch 24translate. Er setzt 24translate hierzu eine angemessene Frist.
Kann der Mangel nicht innert angemessener Frist behoben werden oder weigert sich 24translate die Nachbesserung vorzunehmen, steht dem Auftraggeber ausschliesslich ein Anspruch auf Minderung zu.
Ein Anspruch auf Nachbesserung bzw. Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Auftraggeber selbst verursacht worden ist, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte, oder wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Tag des Erhalts bzw. des erstmaligen Downloads des übersetzten Texts.
§ 7 WEITERE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE/ GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Weiter leistet 24translate für den Fall, dass eine Übersetzung urheberrechtlichen Schutz erlangen sollte, Gewähr, dass die erforderlichen Rechte – insbesondere das Recht zur Verwendung und Änderung der Übersetzung – im Rahmen des gesetzlich zulässigen auf den Auftraggeber übertragen werden.
Im Übrigen wird jegliche Gewährleistung oder Haftung von 24translate wegbedungen. Insbesondere leistet 24translate keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist.
§ 8 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
24translate schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus. Insbesondere wird die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, die Haftung für Hilfspersonen, die Haftung für Leistungsausfälle oder -verzögerungen sowie die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
§ 9 VERGÜTUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Grundsätzlich stellt 24translate dem Auftraggeber die Leistungen zum vereinbarten Preis und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer nach deren Ablieferung in Rechnung. Vorbehalten bleibt § 2 Abs. 2. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel per E-Mail.
24translate ist jedoch berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung des vereinbarten Preises bzw. der vereinbarten Mindest-Auftragsgebühren zu verlangen. Verlangt 24translate eine Vorauszahlung, kann sie mit dem Beginn der Übersetzungsarbeiten bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs zuwarten. Hat 24translate die Übersetzungsarbeiten bereits vorgenommen, kann sie mit der Ablieferung des übersetzten Texts an den Auftraggeber bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs zuwarten.
Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Schweizer Franken oder Euro im Rahmen der von 24translate zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten.
Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist 24translate berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Falls 24translate in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 10 AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/ ABTRETUNGSVERBOT
Die Verrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen von 24translate ist ausgeschlossen, es sei denn die Forderungen des Auftraggebers sind mittels rechtskräftigen Urteils festgestellt worden oder von 24translate unbestritten.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur für Gegenansprüche geltend machen, die (i) aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird und (ii) die mittels rechtskräftigen Urteils festgestellt worden oder von 24translate unbestritten sind.
Der Auftraggeber darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von 24translate abtreten.
§ 11 KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat er 24translate den bis dahin entstandenen Aufwand, mindestens aber 50% des vereinbarten Preises, zu ersetzen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Übersetzung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei 24translate. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.
§ 12 GEHEIMHALTUNG
24translate verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, von denen 24translate durch die Übersetzung Kenntnis erlangt. Geschäftsgeheimnisse sind dabei nur solche Informationen, die ausdrücklich als solche mit einem üblichen Hinweis bezeichnet werden (z. B. geheim oder vertraulich).
Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, die (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne Verschulden von 24translate – allgemein bekannt werden, (ii) 24translate bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmässig bekannt waren, (iii) 24translate nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter rechtmässig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist, oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
24translate ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Keine Dritten in diesem Sinne sind Unternehmen, die 24translate mit der Erbringung der Übersetzungsleistungen beauftragen und die von diesen beschäftigten oder beauftragten Übersetzern, sofern diese selbst zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
§ 13 DATENSCHUTZ
24translate nimmt den Datenschutz sehr ernst und hält sich an die einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 14 ABWERBUNGSVERBOT
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragsabwicklung sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Ablieferung keine für die 24translate tätigen Übersetzer/Dienstleister abzuwerben oder ohne Zustimmung von 24translate anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 20'000.- zu bezahlen.
§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der 24translate in St. Gallen, Schweiz.
Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem 24translate und dem Auftraggeber untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und internationaler Bestimmungen.
Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen 24tranlsate und dem Auftraggeber, insbesondere auch Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit dieser AGB sowie bezüglich der Gültigkeit der Gerichtsstandsklausel sind ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte in St. Gallen (Sitz von 24translate) zu entscheiden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Rechtsordnung zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.