Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern
Eine von einem Notar ausgeführte Beglaubigung wird in der Schweiz i.d.R. von den Behörden anerkannt. Falls das übersetzte Dokument zur Vorlage im Ausland benötigt wird, bieten wir auch Übersetzungen von beglaubigten Übersetzern oder die Apostille an.
Vereidigte Übersetzer mit hoher Fachkompetenz
Für juristisch relevante Übersetzungen ist häufig eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese ist nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung, die die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift bescheinigt und etwa durch einen Notar erfolgt. Eine beglaubigte Übersetzung kann nur durch einen vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Dieser ist immer nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt. Da die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ nicht geschützt ist, kann sich theoretisch jeder als Übersetzer bezeichnen und diesen Beruf ausüben. Doch nur ein vereidigter Übersetzer kann als Urkundenübersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Übersetzer mit seiner Unterschrift, dass die Übersetzung einer fremdsprachlichen Urschrift, also des Ausgangstextes, vollständig und korrekt ist.
Wie funktionieren beglaubigte Übersetzungen?
Die beglaubigte Übersetzung besteht aus der Urschrift (bei Urkunden normalerweise in Kopie), die mit der Übersetzung zusammengeheftet wird, darauf dem Beglaubigungsvermerk sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers. Sie ist nur in dieser Form rechtlich gültig. Da der Beglaubigungsvorgang gewöhnlich allein schon durch die Übermittlung der Dokumente per Post mehrere Tage in Anspruch nimmt, ist es notwendig, für Beglaubigungen ausreichend Zeit einzuplanen.
Apostillierte Übersetzungen: die Überbeglaubigung
In manchen Fällen, etwa vor Gericht, genügt eine beglaubigte Übersetzung nicht. Mit einer Legalisation wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt. Dabei werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels bestätigt. Dies geschieht in einer Botschaft oder in einem Konsulat. Im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 die Apostille zur Erleichterung des internationalen Urkundenverkehrs eingeführt. Statt des aufwendigen Legalisationsprozesses wird hier zunächst eine beglaubigte Übersetzung angefertigt. Anschließend wird das Dokument am Landgericht, an dem der Übersetzer vereidigt ist, überbeglaubigt oder apostilliert, d. h., das Landgericht bestätigt mit Stempel und Unterschrift auf dem Dokument, dass der Übersetzer dort vereidigt ist. Das Haager Übereinkommen betrifft momentan 108 Staaten. Für die rechtliche Gleichstellung von Dokumenten aller anderen Staaten ist weiterhin eine Legalisation notwendig.
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